Entwicklung der Menschheit

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Seite 10

Auch das sogenannte Rechtssystem entwickelte sich immer weiter
und wurde immer mehr verfeinert!.

Getreu dem alten Vorsatz - es muß verhindert werden,
daß irgend jemand für irgend etwas verantwortlich ist-
wurde jeder, der seinen Mitmenschen, oder deren Eigentum
irgendeinen Schaden zugefügt hatte, zunächst einmal nach seinem Namen befragt.
Dann stellte man seinen Wohnort fest, und wenn ein solcher vorhanden war,
konnte er nach Hause gehen.

Diese Handhabung erwies sich für sogenannte Berufsverbrecher als außerordentlich nützlich.
Sie konnten zunächst einmal unbehelligt ihrem Handwerk weiter nachgehen.
Wovon hätten sie sonst auch leben sollen.

Da diese Menschen weder die Absicht hatten, oder dazu in der Lage waren,
ihre Taten wenigstens materiell wieder gutzumachen, hatte das Opfer einer solchen Tat
natürlich selbst zu sehen wie es zurecht kam. Eine Entschädigung gab es nicht.

Noch schlimmer war es bei gesundheitlichen Schäden.
Wer sollte einem Opfer schon eine Querschnittslähmung ,,ersetzen"
Wer einer Familie den ermordeten Vater (Mutter)?

Aufgrund dieser sogenannten Rechtsprechung wurde es in einigen
Teilen der Welt
(hier ist auch besonders die sogenannte "Bundesrepublik Deutschland" zu erwähnen)
immer ungefährlicher, sich durch Gaunereien, Diebstähle, Betrügereien, Überfälle usw. zu ernähren.

Erstens waren die Einkünfte aus solchen Unternehmungen absolut steuerfrei
und zweitens brauchte man nie damit zu rechnen,
daß man als Verursacher zur Wiedergutmachung eines Schadens
herangezogen werden konnte.

In diesem Rechtssystem konnte man hervorragend arbeiten.
Auch die Gründung von Verbrechersyndikaten
(manchmal auch als Mafia bezeichnet) war problemlos möglich.

Die sogenannte "Rechtsprechung" hatte auch hier vorgesorgt.
Zum Schutze solcher Organisationen wurden die eigentlich für den Schutz
des Bürgers eingesetzten Polizeibeamten daran gehindert, etwa bekannte Verbrecher abzuhören,
und möglicherweise geplante Verbrechen zu verhindern.
(Sie werden sich erinnern:
Da per Zufall auch einmal einer der Gesetzesmacher bei einer solchen
Aktion abgehört, und einer kriminellen Handlung überführt werden könnte,
durfte dies auf keinen Fall geschehen!)

Es ist dem Verfasser nicht genau bekannt,
wie es in der Bundesrepublik gehandhabt wird,
aber in einem großen, vereinten Land auf der anderen Seite des Atlantiks
kann ein Polizeibeamter sogar einen eindeutigen Beweis für einen Mord
zufällig bei einer Durchsuchung einer Mülltonne finden.
Wenn er für deren Durchsuchung keine richterliche Erlaubnis hatte,
kann dieser Beweis (und wenn es der einzige ist) nicht verwendet werden.
Sie sehen, überall wird für Mörder und sonstige Verbrecher hinreichend gesorgt.
 

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